Zu einer letzten gemeinsamen Konfirmandenstunde am 29. April 2014 hatte Bischof und Bezirksksvorsteher Michael Eberle die siebzehn diesjährigen Konfirmanden und -innen des Kirchenbezirkes Münster und deren Eltern eingeladen. Außerdem nahmen die zuständigen Konfirmandenlehrer und -lehrerinn sowie einige Seelsorger an dieser Stunde teil.
Treue im Großen und Kleinen
Als besonderes Wort las Bischof Eberle Vers 10 und 13 aus Lukas 16 vor: „Wer im Geringsten treu ist, der ist auch im Großen treu; und wer im Geringsten ungerecht ist, der ist auch im Großen ungerecht. Kein Knecht kann zwei Herren dienen; entweder er wird den einen hassen und den andern lieben, oder er wird an dem einen hängen und den anderen verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon."
Gottes Treue ist uneingeschränkt
In seinen Ausführungen ging Bischof Eberle besonders auf die Treue ein, die in dem Konfirmationsgelübde Gott gegenüber gelobt wird. Diese Treue ist gegenseitig. Gottes Treue dem Menschen gegenüber ist uneingeschränkt und unwandelbar. Er gibt Sicherheit, begleitet, schützt, bewahrt und segnet. Im Konfirmationssegen wendet sich Gott dem Konfirmanden zu.
Wie begegnen wir Gottes Treue?
Bischof Eberle stellte die Frage, wie wir der Treue Gottes begegnen. Er ermunterte die Konfirmanden, sich nicht beirren zu lassen, entschieden zu sein, Prioritäten zu setzen, Gott das Herz zu schenken, seine Sakramente anzunehmen und zu bleiben, auch dann, wenn es schwierig ist. Er verwies auf Noah, der auf den Herrn vertraute und ausharrte. Auf Josef, der die Gebote und Gesetze hielt und auf Abraham, der gehorsam war. Alle drei konnten Gottes Schutz, Bewahrung, Beistand und Segen erleben.
Konfirmationsgottesdienste im April und Mai
Seit einem Jahr haben die Konfirmanden und -innen am Konfirmandenunterricht teilgenommen und sich auf die Konfirmation und die Verantwortung, die sie nun übernehmen wollen, vorbereitet.
An verschiedenen Sonntagen im April und Mai werden in besonderen Gottesdiensten die Konfirmanden das Konfirmationsgelübde ablegen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der junge Christ die Verpflichtung, die dessen Eltern bei der Taufe und Versiegelung stellvertretend eingegangen sind. Von nun an trägt der mündige Christ vor Gott die uneingeschränkte Verantwortung für sein Tun und Lassen. Er verpflichtet sich zur Treue gegenüber Gott und bekennt sich öffentlich zum Glauben.
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